Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)
- Für Geschäfte mit der Skischule-Stuhleck gelten ausschließlich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen gelten nur nach schriftlicher Vereinbarung. Als Vertragssprache wird Deutsch vereinbart.
- Der Vertragspartner muss die Skischule Stuhleck über alle den Unterricht betreffenden relevanten Dinge wahrheitsgemäß aufklären: Eigenkönnen, Gesundheitszustand, Sonstiges. Entsprechende auf den Stand der Technik und vom Fachbetrieb überprüfte Ausrüstung fällt in die Obsorge des Vertragspartners. Den Anweisungen des Lehrpersonals ist Folge zu leisten und die Fis-Regeln sind einzuhalten. Missachtung berechtigt die Skischule-Stuhleck zur Vertragsauflösung. Für Unfälle wird nicht gehaftet. Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache des Vertragspartners.
- Alle Angebote sind freibleibend. Buchungen über das Internet gelten erst nach schriftlicher Bestätigung. Die Gruppeneinteilung erfolgt durch die Skischule-Stuhleck, verkleinert sich bei Gruppenkursen die Anzahl der Kursteilnehmer auf weniger als 5 Personen, können Gruppen zusammengelegt oder Unterrichtsstunden reduziert werden.
- Alle Preise laut Aushang im Skischulbüro gelten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und sind in Euro. Für Druckfehler im Prospekt und auf der Website wird nicht gehaftet. Liftkarten und Ausrüstung sind nicht in den Preisen beinhaltet. Der Unterricht findet bei jeder Witterung statt, ist aber eine weitere Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt oder witterungsbedingt nicht möglich, kann keine Rückerstattung des Vertragspreises erfolgen. Krankheitsbedingter Rücktritt ist nur aufgrund eines ärztlichen Attestes möglich. Bis 48 Stunden vor Kursbeginn ist der Rücktritt stornofrei, bis 16.30 Uhr des Vortages werden 50 % des Preises verrechnet, danach der volle Preis.
- Sollte die Skischule-Stuhleck während der Vertragserfüllung Fotos oder Videos von den Kursteilnehmern anfertigen, so erklärt sich der Vertragspartner mit deren Veröffentlichung, insbesondere in elektronischen Medien der Skischule-Stuhleck, ausdrücklich einverstanden.
- Erfüllungsort ist der Sitz der Skischule-Stuhleck. Fehlender Ausbildungserfolg gilt nicht als mangelhafte Leistungserbringung.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche derart zu ersetzen, welche einer gültigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
- Gerichtsstand ist der Sitz der Skischule-Stuhleck. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, sowie UN-Kaufrecht.
- Im Falle von Epidemien, Pandemien und damit zusammenhängenden behördlichen Maßnahmen wie Schließungen der Ski- & Snowboardschule gelten die unten angeführten besonderen Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus) bzw. CORONA-Virus).
- Die für COVID-19 besonderen Bestimmungen sind im Punkt 11 zusammengefasst.
- Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus bzw. CORONA-Virus):
11.1. Obliegenheiten und Erklärung des Kunden oder Kursteilnehmers:
Dem Kunden sind das Auftreten der weltweiten Covid-19-Pandemie sowie sich daraus ergebende Einschränkungen allgemein bekannt.
Der Kunde ist verpflichtet, sich in diesem Zusammenhang über alle etwaig bestehenden Einschränkungen, Verhaltensregeln und Handlungsempfehlungen bezogen auf die Region, in der die Ski- & Snowboardschule liegt, Kenntnis zu verschaffen. Dazu zählen auch die geltenden COVID-19-Vorschriften für Beherbergungs- und Seilbahnbetriebe.
Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm schon in Eigenverantwortung einzuhaltende Verhaltensregeln wie z.B. das regelmäßige Händewaschen mit Wasser und Seife und weiterer Hygienemaßnahmen, das Abstandhalten, allenfalls das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dort wo ein Abstandhalten nicht möglich oder gar vorgeschrieben ist, das Husten und Niesen in ein Papiertaschentuch oder die Ellenbeuge und das Unterlassen von Begrüßungen mit Körperkontakt dazu dienen können, eine weitere Verbreitung des Virus durch ihn zu vermeiden.
Der Kunde hat allen dementsprechenden Anweisungen der Ski- & Snowboardschule oder des Skiverleihs, die der gesundheitlichen Sicherheit der Vertragsparteien dienen, Folge zu leisten. Diese Anweisungen betreffen Räumlichkeiten der Ski & Snowboardschule, den Treffpunkt bzw. Sammelplatz und alle Örtlichkeiten, die während des Unterrichts aufgesucht werden.
Der Kunde sichert auch zu, entsprechende Anweisungen und Verhaltensregeln, die von Dritten wie z.B. Lift- bzw. Seilbahnbetrieben, Beherbergungsbetrieben, Gastronomiebetrieben oder sonstigen Betrieben kommuniziert werden und die der Kunde im zeitlichen Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Ski- & Snowboardschule in Anspruch nimmt, einzuhalten und zu befolgen.
Der Kunde erklärt, in den letzten 14 Tagen vor der ersten Teilnehme am Unterricht keinerlei für COVID-19 typische Krankheitssymptome gehabt zu haben. Er erklärt auch, nach seinem Wissensstand keinen Kontakt zu COVID-19-infizierten Personen gehabt zu haben.
Der Kunde erklärt, sich bei Krankheitssymptomen wie z.B. trockenem Husten, Kurzatmigkeit, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Halsschmerzen oder Fieber, die vor Beginn eines Unterrichts auftreten, vom Unterricht fern zu halten und die telefonische Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 zu kontaktieren, um dort weitere Abklärungen vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn der Kunde befürchtet, an COVID-19 oder an einer noch nicht näher medizinisch abgeklärten Krankheit erkrankt zu sein.
Sollten relevante Symptome oder die Befürchtung, an COVID-19 erkrankt zu sein, während des Unterrichts auftreten, so wird der Kunde dies sofort der Ski- & Snowboardschule mitteilen, sodass der Kunde sofort von anderen Personen isoliert werden kann.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Auftreten einer COVID-19-Ansteckung oder der Nachweis einer Infektion auch nur bei einem anderen Kunden der Ski- & Snowboardschule zur Folge haben kann, dass die Erfüllung der Vertragsleistung durch die Ski- & Snowboardschule abgebrochen werden muss und alle am Unterricht teilnehmenden Kunden in weiterer Folge unter Quarantäne gestellt oder sich auf eigene Kosten des Kunden einer COVID-19-Testung unterziehen müssen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der die Ski- & Snowboardschule treffenden Nachverfolgung („contact-tracing“ in Zusammenhang mit COVID-19) verwendet werden.
11.2. Besondere Bestimmungen für Vertragsverhältnisse:
Die Leistungserfüllung ist für die Ski- & Snowboardschule möglich:
Ist die Erfüllung der Vertragsleistung für die Ski- & Snowboardschule möglich und nimmt der Kunde am Unterricht nicht Teil, so gelten die unter obigem „Rücktrittsbedingungen“ ausgeführten Bestimmungen sinngemäß.
Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seine Teilnahme am Unterricht aufgrund einer beim Kunden nachgewiesenen oder befürchteten COVID-19-Infektion vor oder während der Vertragserfüllung durch die Ski- & Snowboardschule absagt oder absagen muss.
Die Leistungserfüllung der Ski- & Snowboardschule ist jedenfalls möglich, solange im Skigebiet, in dem die Ski- & Snowboardschule ihre Niederlassung hat, die Benützung von Pistenflächen nicht gänzlich untersagt ist oder der Seilbahn- bzw. Liftbetrieb nicht gänzlich eingestellt wird,
Die Schließung des allfällig vom Kunden benützten Beherbergungsbetriebs, Schließungen von Betrieben Dritter oder das Auftreten von Infektionen bei Dritten Personen im Ort oder in der Region der Niederlassung der Ski- & Snowboardschule macht die Leistungserfüllung der Ski- & Snowboardschule nicht unmöglich.
Gleiches gilt für alle möglichen, den Kunden allfällig treffende Ausreiseverpflichtungen oder Ausreiseempfehlungen aufgrund entsprechender Reisewarnungen oder Rückrufaktionen von Staaten für eigene Staatsbürger, wenn diese für den Kunden aufgrund der ihn treffenden Informationsobliegenheiten vorhersehbar waren oder vorhersehbar gewesen sein mussten.
Die Leistungserfüllung ist für die Ski- & Snowboardschule ganz oder teilweise nicht möglich:
In folgenden Fällen entfällt die entsprechende Leistungspflicht der Ski- & Snowboardschule für den Vertragszeitraum ganz oder teilweise und erhält der Kunde einen später einlösbaren Gutschein für einen entsprechenden späteren Unterrichtszeitraum, sofern der Kunde nicht schriftlich die entsprechende Rückerstattung eines bereits von ihm bezahlten Entgelts begehrt:
- behördliche Betriebsschließung oder allgemein geltende Betriebsschließungen, wenn davon auch der Betrieb der Ski- & Snowboardschule betroffen ist,
- behördliche Einstellung des Betriebs aller Lift- und Seilbahnbetriebe, wenn der Betrieb für die Leistungserfüllung durch die Ski- & Snowboardschule zwingend erforderlich ist,
- behördlich angeordnete Quarantäne für den gesamten Ort oder die gesamte Region, wo die Niederlassung der Ski- & Snowboardschule liegt, oder
- den Kunden treffende, zwingende hoheitlich angeordnete Ausreiseverpflichtung, wenn er damit nicht rechnen konnte.
Die Leistungspflicht der Ski- & Snowboardschule entfällt auch, wenn Ski- oder Snowboardlehrerunterkünfte, die von Ski- oder Snowboardlehrer der jeweiligen Ski-& Snowboard benützt werden, aufgrund einer oder mehrerer dort, bei Ski- oder Snowboardlehrer oder Dritten, aufgetretener oder befürchteter COVID-19-Infektionen von behördlichen Schließungen oder sonstigen Gesundheitsvorkehrungen wie Quarantänemaßnahmen oder angeordneten Absonderungen betroffen sind, und dadurch mindestens 10% der Anzahl an Lehrkräften der Ski- & Snowboardschule ausfallen. Die Ski- & Snowboardschule ist insbesondere nicht verpflichtet, Unterrichtsleistungen zuzukaufen.
11.3. Besondere Haftungsbestimmungen
Die Ski- & Snowboardschule übernimmt keinerlei Haftung für alle Schäden und Folgeschäden oder sonstige Nachteile aller Art, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Auftreten von COVID-19-Infektionen entstehen oder entstehen könnten.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich der Kunde während der Erbringung der Vertragsleistungen infizieren sollte oder eine Infektion trotz Einhaltung der entsprechenden Vorkehrungen von der Ski- & Snowboardschule ausgegangen sein sollte.
Ist die Leistungserbringung für die Ski- & Snowboardschule aus einem oder mehreren der oben angeführten Gründe ganz oder teilweise nicht möglich, so ist eine Haftung der Ski- & Snowboardschule für alle Schäden und Folgeschäden oder sonstige Nachteile, die auf Seiten des Kunden eintreten können (z.B. entgangene Urlaubsfreuden, jegliche frustrierte Aufwendungen, jegliche Kosten im Zusammenhang mit der An- und Abreise, jegliche Kosten und Nachteile jeglicher Art im Zusammenhang mit einem freiwilligen oder zwingenden vorzeitigen Abbruch des Aufenthalts oder einer damit zusammenhängenden vorzeitigen Abreise, von Beherbergungsbetrieben oder von Betrieben Dritter nicht zurück erhaltene Anzahlungen oder zu bezahlende Stornokosten, allfällige Kosten im Zusammenhang mit verfallenen Liftkarten, Kosten für COVID-19-Testungen oder sonstige gesundheitsbezogene Maßnahmen, alle denkbaren darüber hinausgehenden Nachteile jeglicher Art, etc.), jedenfalls ausgeschlossen.
Ist die Leistungserbringung für die Ski- & Snowboardschule ganz oder teilweise möglich (vgl. dazu oben entsprechende Bestimmungen) und muss der Kunde den Unterricht aufgrund einer beim Kunden nachgewiesenen oder befürchteten COVID-19-Infektion vor oder während der Vertragserfüllung durch die Ski- & Snowboardschule absagen, so gilt Punkt 4. Rücktrittsbedingungen.
11.4. Die Ski- & Snowboardschule behält sich vor, Fiebermessungen bei jedem Kunden vor Beginn eines jeden Kurses oder am Beginn eines jeden Kurstages durchzuführen. Im Falle erhöhter Temperatur, Fieber oder sonstigen deutlichen Anzeichen auf ansteckende Krankheiten wie z.B. COVID-19 kann die Skischule nach eigenem Ermessen den Kunden vom Unterricht ausschließen.
Der Kunde hat in diesen Fällen nach seiner Wahl entweder Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung eines bereits geleisteten Entgelts oder auf Ausstellung einer entsprechenden Gutschrift.
12. Online Buchungen, Buchungen per Mail, Telefon oder vor Ort
12.1. Der Begriff „Trainerstunde“ wird als Überbegriff für alle buchbaren Optionen in der Skischule Stuhleck zur leichteren Formulierung verwendet (eine oder mehrere Privatstunden für Erwachsene und/oder Kinder; eine oder mehrere Kurse für Erwachsene und/oder Kinder
12.2. Erfolgt eine Buchung einer Trainerstunde online, so stimmt der Mieter mit seiner Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch der elektronischen Rechnungsübermittlung via E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, sowie dem auf der Buchungswebsite ersichtlichen Widerrufsrecht und der ebendort angeführten Datenschutzerklärung zu.
12.3. Die Skischule Stuhleck behält sich das Recht Buchungen jederzeit ohne Angaben von Gründen zu stornieren.
12.4. Beim Buchen von Trainerstunden gelten folgende Stornierungsbedingungen (unabhängig vom Stornierungsgrund) für den Kunden:
Erstattungen des ursprünglichen Buchungspreises (in %) vor Beginn der Trainerstunde:
>48 Stunden davor = 100 %
>24 Stunden davor = 50 %
<24 Stunden davor = 0 %
Die Stornierung muss per E-Mail an info@skischule-stuhleck.at oder telefonisch per +433853 764 oder +436642329089 und ist erst gültig, wenn die Skischule Stuhleck die Stornierung bestätigt. Die Skischule Stuhleck behält sich das Recht die Stornierungsgebühren mittels elektronischer Zusendung einzuholen.
12.5. Die Bezahlung der Trainerstunde erfolgt im Voraus über eine der von Skischule Stuhleck zur Verfügung gestellten Zahlungsmittel.
12.6. Eine Trainerstunde beginnt immer zur vollen Stunde und erfolgt über die Dauer von 50 Minuten.
12.7. Um die volle länge der Trainerstunde nutzen zu können muss der Kunde spätestens 20 Minuten vor Beginn der Trainerstunde im Skischulbüro eintreffen und die Stunde bezahlen. Sollte zusätzlich Leihmaterial im Skiverleih Stuhleck gebucht sein muss der Kunde spätestens 40 Minuten vor Beginn der Trainerstunde im Skischulbüro eintreffen und die Stunde bezahlen.